AGB

Grundlagen zu unserem Transportauftrag

Rechtsgrundlagen:
Für nationale Beförderungsaufträge gelten durchgehend ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des HGB über das Frachtgeschäft. Für internationale Beförderungsaufträge gelten die CMR, ergänzend gilt das deutsche Frachtrecht des HGB. Der Einbeziehung anders lautender allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer (Spediteur/Frachtführer) ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen der §§7 b und 7 c GüKG (Bekämpfung der illegalen Personalbeschäftigung) bei der Ausführung dieses Auftrages im Selbsteintritt und/oder durch Dritte zu beachten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haftung:
Sie bestätigen mit der Annahme des Transportauftrages Ihre Frachtführerhaftung durch eine Versicherung bis zur Haftungshöchstgrenze von 40 SZR, abgedeckt zu haben. Ihr Versicherungsschutz für den grenzüberschreitenden Verkehr umfasst auch die CMR Deckung für Ihren beauftragten Frachtführer. Sie erfüllen alle durch Ihren Haftungsversicherer auferlegten Obliegenheiten (bewachter Parkplatz, Diebstahlsicherung etc.).

Sondergenehmigung:
Die eventuell erforderlichen Sondergenehmigungen werden vom Frachtführer eigenverantwortlich besorgt. Über den Fortgang der Genehmigungsverfahren halten Sie uns informiert, insbesondere unterrichten Sie uns umgehend von den Transporttermin gefährdenden Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens. Die Verantwortung für das Vorliegen aller für den Transport nötigen Genehmigungen bei Fahrzeuggestellung an der Ladestelle liegt bei Ihnen.

Transportablauf:
Jeglicher Art von Störungen im Transportablauf, die zur Verzögerung führen können, sind unverzüglich mitzuteilen; dies gilt insbesondere bei Unfällen, Schäden an der Ware oder sonstige Beförderung- und Ablieferhindernissen. Bei Änderungen und Reklamationen von Gewicht, Maße und/ oder Stückzahl sowie Änderungen des Transportauftrages durch Aussagen an Be- und Entladestellen sind wir unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Bei mehrtägigen Spezialtransporten halten Sie unser Büro täglich über den aktuellen Transportablauf unterrichtet. Von Verzögerungen und Problemen werden wir umgehend informiert.
Ohne schriftliche Änderung unserseits gilt der bestehende Ladeauftrag.

Standzeiten und Leerfahrten können nur nach vorheriger Rücksprache mit uns geltend gemacht werden. Die Standzeit beginnt ab dem Zeitpunkt an dem die Information an unsere Disposition erfolgt. Die ersten 4 Stunden sind Standgeldfrei, im Anschluss € 25,- je angefangene Stunde. Sonderkosten können nur nach Rücksprache mit uns geltend gemacht werden und müssen vorab durch uns schriftlich bestätigt werden. Des weiteren muss dieses von der Be- / Entladestelle quittiert werden und zusammen mit dem Fahrtennachweis (Tachoscheibe, Ausdruck) bei der KNS GmbH eingereicht werden. Ausfallfrachten können nur dann vergütet werden, wenn die Fracht am Ladetag durch unser Unternehmen storniert wird. Wird die Fracht durch den eingesetzten Frachtführer storniert, werden die Mehrkosten eines Ersatzfahrzeuges an den Frachtführer belastet.

Kabotageverbot:
Es sind ausländischen Frachtführern maximal drei nationale Transporte innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an einem grenzüberschreitenden Transport erlaubt. Dieses wird von den Frachtführern mit Akzeptanz der AGB bestätigt und eingehalten. Sollte das nicht eingehalten werden, ist der Frachtführer für den evtl. auftretenden Schaden voll haftbar.

Umladeverbot:
Das Umladen der Ware oder von Teilen der Ware darf nur nach vorheriger Genehmigung von KNS Internationale Speditions GmbH erfolgen. Wird eine derartige Genehmigung von KNS Internationale Speditions GmbH erteilt, hat der Frachtführer der gebotenen Sorgfalt vorzugehen.

Lademitteltausch:
Sofern Lademitteltausch vereinbart ist, müssen zu tauschende Paletten sofort getauscht werden, gem. den Richtlinien „Kölner Palettentausch“, oder binnen 14 Tagen nach Übernahme an die entsprechende Ladestelle zurückgeführt werden. Ansonsten erfolgt eine Berechnung von € 24,90,- je Europalette und € 130,- je Gitterboxpalette zzgl. € 10,- Bearbeitungsgebühr.

Ladungssicherung:
Die beförderungs- und betriebssichere Ladungssicherung aller Colli wird vom Frachtführer (entsprechend HGB § 412 Abs.1) vorgenommen. Der von Ihnen eingesetzte LKW muss vollständig mit allen erforderlichen Materialien zur Ladungssicherung ausgestattet sein.

Kundenschutz:
Kundenschutz gilt als vereinbart. Für jeden Fall einer Nichteinhaltung dieser Regelung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €20.000,- fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich KNS Internationale Speditions GmbH ausdrücklich vor.

Gefahrgut:
Der Transportunternehmer ist verpflichtet in Falle von Gefahrguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gemäß ADR ausgebildet sind und über eine gültige ADR Bescheinigung verfügen.

Zahlungsziel:
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungserhalt inklusive aller original quittierten Ablieferbelegen, Lieferscheinen und Palettenscheinen. Frachtpapiere sind im Original binnen 10 Tagen bei uns einzureichen. Bei Nichteinhaltung werden wir uns vorbehalten unsere Rechnung erst nach Geldeingang unseres Kunden zu Auszahlung zu bringen. Weiter werden wir für die Verspätung 45,00 € von der vereinbarten Fracht abziehen.

Abtretung von Forderungen:
Wir akzeptieren keine Abtretung Ihrer Frachtforderung an Dritte sowie Faktoring.

Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.

Diese Vereinbarung ist auch ohne Bestätigung bindend.


Kontakt:
Unsere Disposition ist rund um die Uhr erreichbar!
+49 172 2801052
+49 174 3459772

Datenschutzerklärung

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